Benutzerordnung

I.Öffnungszeiten

Montag          16.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch        17.00 – 19.00 Uhr
Freitag            17.00 – 19.00 Uhr
Sonntag          10.00 – 11.30 Uhr

Die Bücherei ist an Feiertagen nicht geöffnet.

II.Anmeldung
Die Einschreibung in die Bücherei Sulz-Röthis erfolgt persönlich.
Der Benutzer erkennt durch seine Unterschrift die Benutzerordnung der Bücherei an und erhält gegen Entrichtung der Gebühr eine Jahreskarte.
Der Leserausweis (Jahreskarte) gilt ein Jahr ab Ausstellung und ist nicht übertragbar. Wohnungs- und Namensänderungen sind der Bücherei bekannt zu geben.

III. Gebühren

Jahreskarte Erwachsene                                                                                12,00 €
Jahreskarte Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre                                        6,00 €
Jahreskarte Familie
(Jedes Familienmitglied erhält einen eigenen Ausweis.)                            20,00 €

Säumnisgebühren werden fällig, wenn der Rückgabetermin
überschritten wird: pro Medieneinheit und angefangene Woche             0,30 €
Für Mahnbriefe sind die Portospesen zu bezahlen.

IV. Angebot

Ungefähr 10 000 Medien (Bücher, DVDs, CDs, Tonies, Zeitschriften, Spiele, Großspiele, ...)


V.
Entlehnung

Der Leser ist verpflichtet, die ausgesuchten Medien vor der Mitnahme verbuchen zu lassen.
Entlehnt werden können pro Karte: 10 Bücher und je 3 Zeitschriften, DVDs, Spiele,…

Die Entlehndauer beträgt bei Büchern vier Wochen, bei den anderen Medien zwei Wochen.
Eine Verlängerung der Entlehnfrist ist bei nicht vorbestellten Medien möglich:
per E-Mail: buecherei@sulz-roethis.at, während der Öffnungszeiten telefonisch (05522/47484) oder im Internet auf unserer Homepage unter dem Stichwort Medien.


VI. Reservierung

Die Reservierungsgebühr beträgt pro Medieneinheit € 1,00.
Der Leser wird telefonisch oder schriftlich benachrichtigt, wenn das gewünschte Medium eingetroffen ist.  

VII. Haftung/Sonstiges

Die entlehnten Medien sind schonend zu behandeln. Die Medien sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht weitergegeben werden.

Der Entlehner verpflichtet sich, verloren gegangene, beschädigte, beschmutzte bzw. unbrauchbar gewordene Medien zu ersetzen (Zeitwert und Bearbeitungsgebühr).

Kinder sind während des Aufenthalts in der Bücherei von den Eltern oder Erziehungsberechtigten zu beaufsichtigen.

Für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Garderobe, wird keine Haftung übernommen.
In der Bücherei besteht Rauchverbot.
Ebenso ist das Konsumieren von Speisen und Getränken nicht erlaubt.

Die Benutzerordnung ist gültig ab 1. August 2016.